Anmeldeschluss Mitgliedsanträge Fasnet 2027: 11.11.2026kassierer@oha-altshausen.de

Start / Mitglied werden

Mitgliedschaft

Mitglied in der Narrenzunft werden

Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden. Aktive Mitglieder gehen als Hexe, Schindele oder Hopfenweible in der Fasnet mit, passive Mitglieder unterstützen die Zunft. Der Jahresbeitrag liegt zwischen 12 und 20 Euro.

Aufnahme

Wie werde ich Mitglied?

  1. Aufnahmeantrag ausfüllenFülle den Antrag einfach digital aus. Unter 16 Jahren ist zusätzlich die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
  2. Antrag einreichenDer Zunftrat entscheidet über die Aufnahme. Anmeldeschluss für die Fasnet 2027: 11. November 2026.
  3. HäsabnahmeNeumitglieder erhalten einen Anruf zur Terminvereinbarung. Beim Termin wird das komplette Häs dem Zunftrat vorgeführt, es muss zu 100 % der Häsordnung entsprechen. Masken, Strohschuhe und weiteres Zubehör gibt es bei der Zunft.
  4. Laufnummer erhaltenNach bestandener Abnahme bekommst du Laufnummer, Häsplakette und Laufbändel.

Wer wird aufgenommen?

Der Antrag ist in dem Kalenderjahr möglich, in dem man 14 Jahre alt wird. Laut Beschluss der Jahreshauptversammlung von 1993 werden neue Maskengänger nur noch aus dem Verwaltungsverband Altshausen aufgenommen.

Was müssen Neumitglieder leisten?

Neumitglieder verpflichten sich, in den ersten vier Jahren insgesamt 20 Arbeitsstunden für die Zunft zu leisten. Nicht abgeleistete Stunden werden mit 7,50 Euro je Stunde berechnet. Außerdem ist eine private Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

Beitrag

Was kostet die Mitgliedschaft?

Mitgliedschaft Alter Beitrag pro Jahr
Aktiv 14 bis 17 Jahre 12 €
Aktiv ab 18 Jahren 20 €
Passiv – 13 €

Der Beitrag wird im vierten Quartal des Jahres per Lastschrift eingezogen. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

Satzung

Was steht in der Satzung?

Die Satzung vom 9. Juli 2022 regelt Zweck, Mitgliedschaft und Organe der Narrenzunft. Der Verein pflegt und schützt das heimatliche Brauchtum, verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke und arbeitet ohne politische, konfessionelle und standesgebundene Tendenz. Austreten kann man nur schriftlich und mit Rückgabe der Laufnummer zum Ende des Geschäftsjahres (31. Dezember). Wahl- und stimmberechtigt ist jedes Mitglied ab 16 Jahren.

Maskenordnung

Welche Regeln gelten für Maskengänger?

Die Maskenordnung gilt ab 2026. Träger von Originalmasken müssen Mitglied der Zunft sein, jeder Maskengänger braucht eine Nummer. Das Originalhäs darf nur in der Fasnetszeit bei offiziellen Veranstaltungen der Zunft getragen werden – nur dort besteht Versicherungsschutz. Die Zunft erwartet im Häs ein einwandfreies Benehmen. Alkoholisierte, auffällige Maskengänger werden von öffentlichen Veranstaltungen ausgeschlossen, bei Jugendlichen unter 18 Jahren werden die Eltern informiert.

Leihschindele

Das Schindele erst einmal ausprobieren

Wer ein Schindele zunächst ausleihen möchte, stellt einen Leihschindele-Antrag bei Sandra Stöckler. Auch hier gilt: Anmeldeschluss für die Fasnet 2027: 11. November 2026. Die Kontaktdaten gibt es auf Anfrage unter kassierer@oha-altshausen.de.
Frist
11.11.2026
Anmeldeschluss für die Fasnet 2027

Downloads

Unterlagen zum Herunterladen

Anfrage

Du hast Fragen zur Mitgliedschaft?

Anfrage Mitgliedschaft

Häufige Fragen

Kurz erklärt.

Ab welchem Alter kann man Mitglied werden?
Der Aufnahmeantrag ist in dem Kalenderjahr möglich, in dem man 14 Jahre alt wird. Unter 16 Jahren ist zusätzlich die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Was kostet die Mitgliedschaft pro Jahr?
Aktive Mitglieder zahlen zwischen 14 und 17 Jahren 12 Euro, ab 18 Jahren 20 Euro. Passive Mitglieder zahlen 13 Euro im Jahr.
Muss ich im Verwaltungsverband Altshausen wohnen?
Neue Maskengänger werden laut Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 22. Oktober 1993 nur noch aus dem Verwaltungsverband Altshausen aufgenommen.
Wann endet die Mitgliedschaft?
Mit der schriftlichen Kündigung und der Rückgabe von Laufnummer und Häsplakette. Der Austritt ist zum Ende des Geschäftsjahres möglich.
Brauche ich eine Haftpflichtversicherung?
Ja. Mitglieder müssen eine private Haftpflichtversicherung nachweisen, bei Aufnahme unter 18 Jahren genügt auch eine Familienhaftpflicht.
Zum digitalen Antrag